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Ausserordentlicher Sirenentest am Mittwoch, 23. Mai 2018
Die Sirenen zur Alarmierung der Bevölkerung im Falle von Katastrophen und Notlagen sind ein wichtiges Element im Schweizer Bevölkerungsschutz. Nachdem beim Sirenentest vom 7. Februar 2018 eine Störung aufgetreten ist, hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sofort Massnahmen zur Fehlerbeseitigung umgesetzt. Damit die Funktionsfähigkeit des Alarmierungssystems wieder vollumfänglich nachgewiesen ist, wird der Sirenentest wiederholt.

Beim gesamtschweizerischen Sirenentest vom 7. Februar 2018 ist beim zentralen System zur Fernsteuerung der Sirenen eine technische Störung aufgetreten. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS hat zusammen mit dem externen Betreiber des Systems die Ursache der Störung umfassend untersucht und dafür gesorgt, dass die Fehler unverzüglich behoben werden. Die Analyse hat gezeigt, dass es sich um einen Software-Fehler handelte, der zu einer Störung des Datenaustauschs zwischen der zentralen Polyalert-Datenbank und den entsprechenden Applikationsservern geführt hat. Inzwischen sind die erforderlichen Massnahmen zur Fehlerbehebung umgesetzt worden.

Ausserordentlicher Sirenentest: Allgemeiner Alarm und Wasseralarm

Damit die Funktionsfähigkeit des Alarmierungssystems wieder vollumfänglich sichergestellt und nachgewiesen ist, wird das System nun umfassend und auf verschiedenen Stufen getestet. Wie vom BABS bereits angekündigt (siehe Medienmitteilung vom 28. Februar 2018), wird zum Abschluss der Tests wiederum ein gesamtschweizerischer Sirenentest mit Echtauslösung der Sirenen durchgeführt. In Zusammenarbeit mit den Kantonen werden dabei grundsätzlich alle Sirenen sowohl für den Allgemeinen Alarm als auch für den Wasseralarm ausgelöst.

Der ausserordentliche Sirenentest findet in der ganzen Schweiz am Mittwoch, 23. Mai 2018 statt.

Ausgelöst wird um 13.30 Uhr das Zeichen Allgemeiner Alarm: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig darf der Sirenentest bis 14 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 16 Uhr wird in den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen das Zeichen Wasseralarm getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Es sind keine Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?

Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. Die Gemeinden informieren die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten bereits vorgängig mit Merkblättern über den Wasseralarm allgemein und besonders über die vor Ort gegebenen Fluchtmöglichkeiten.

Alarmierung ab Herbst 2018 direkt via App

Ergänzend zum bestehenden Alarmierungs- und Informationssystem mittels Sirenen und Radio, wird die Bevölkerung bei Ereignissen künftig auch via Alertswiss-App und Alertswiss-Website alarmiert und informiert. Dazu wird das BABS im kommenden Herbst gemeinsam mit den Partnern im Bevölkerungsschutz auf der bestehenden Plattform Alertswiss neue Services lancieren. Weitere Informationen dazu sind auf der Alertswiss-Webseite zu finden.

Quelle: www.babs.admin.ch
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