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Waldbrandgefahr neu auf Stufe 3 (erheblich). Bedingtes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern
Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft neu beurteilt und von gross auf erheblich reduziert (neu Waldbrandgefahrenstufe 3). Per heute Mittwoch, 5. August 2020, 12.00 Uhr wird das verhängte absolute Feuerverbot gelockert und ein bedingtes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern verfügt.

Die Niederschläge der letzten Tage und die gesunkenen Temperaturen haben die Waldbrandgefahr verringert, jedoch nicht zu einer vollständigen Entspannung der Lage im Wald geführt. Die Streuschicht ist feucht, jedoch sind die darunterliegenden und tieferen Bodenschichten weiterhin trocken. Die Waldbrandgefahrenstufe wird auf Stufe 3 (erheblich) herabgestuft. Aufgrund dessen wird das verhängte absolute Feuerverbot gelockert und neu ein bedingtes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen. Es gelten bis auf Widerruf folgende Regelungen:
- Es ist verboten im Wald und an Waldrändern ausserhalb von festeingerichteten Feuer- und Grillstellen Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für selbst errichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art.
- Bei Feuern ausserhalb festeingerichteter Feuer- und Grillstellen ist ein Mindestabstand von 50 Meter zum Waldrand einzuhalten.
- Es ist verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Funkenwurf ist sofort zu löschen.
- Feuer sind vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen.
- Bei starkem oder böigem Wind ist auf das Entfachen von Feuer zu verzichten.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.

Beachten Sie allfällig weitergehende kommunale, von den Gemeinden erlassene Feuerverbote.
(...)


Quelle: Medienmitteilung Kanton BL vom 5. August 2020
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