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Grosse Waldbrandgefahr: Absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist aktuell gross (neu Waldbrandgefahrenstufe 4). Der Kantonale Krisenstab hat ab morgen Donnerstag, 30. Juli 2020, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen. Bezüglich Nationalfeiertag mahnt der Kantonale Krisenstab auch im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk.

Weil es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind wie in den Vorjahren um diese Zeit die Wasserstände in Bächen und Flüssen tief und die Böden im Wald und sowie auf den Feldern sehr trocken. Die Waldbrandgefahrenstufe ist neu auf Stufe 4 (gross). Deshalb hat der Kantonale Krisenstab ab morgen Donnerstag, 30. Juli 2020, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen:

- Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter. Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills.
- Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug).
- Bezüglich Nationalfeiertag mahnt der Kantonale Krisenstab auch im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.

Beachten Sie allfällig weitergehende kommunale, von den Gemeinden erlassene Feuerverbote.
(...)


Quelle: Medienmitteilung Kanton BL vom 29. Juli 2020
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