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Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Aufgrund der ausbleibenden Niederschläge und der aktuellen Trockenheit verfügt der Kantonale Krisenstab ab morgen Freitag im Wald und in Waldesnähe ein absolutes Feuerverbot. Die Waldbrandgefahrenstufe 4 (hoch) bleibt bestehen.

Aufgrund des ausserordentlich niederschlagsarmen Frühjahrs, der bereits frühsommerlichen Temperaturen und der gleichzeitig herrschenden Bisenlage sind die Böden aktuell sehr trocken. Einzelne Gemeinden haben bereits ein Feuerverbot auf ihrem Gemeindegebiet verfügt. Weil im Moment keine Entspannung absehbar ist, gilt ab morgen Freitag, 24. April 2020, ein kantonales absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Es ist verboten, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für Grills aller Art. Es ist verboten brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Der Kantonale Krisenstab ruft die Bevölkerung auf, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brände zu vermeiden. 

Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:
• Es ist verboten, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen.
• Dieses Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art.
• Es ist verboten, Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
• Das Steigenlassen von Heissluftballonen oder Himmelslaternen (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.

Das Feuerentfachungsverbot gilt bis auf Widerruf.

Nachdem es nun seit etwa einem Monat kaum mehr geregnet hat, ist die Wasserführung der Gewässer für die aktuelle Jahreszeit sehr tief. Bewilligte Wasserentnahmen sind derzeit unter Beachtung der in den Bewilligungen formulierten Auflagen noch aus fast allen Gewässern möglich. Achtung: Wasserentnahmen, welche den Gemeingebrauch überschreiten, sind nur mit einer Bewilligung des Kantons und unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben erlaubt. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, zum Beispiel mittels Kübel oder Giesskanne.

Medienmitteilung KKS vom 23. April 2020
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