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Info
Einsatz Gemeinsame Patrouillenfahrten mit der Gemeindepolizei Binningen
Datum 01.08.2015 (Samstag)
Uhrzeit 18:00
Wo Gemeinde Binningen

Beschreibung
Trotz des vereinzelten Niederschlags blieb die Waldbrandgefahr über das Wochenende vom 1. August 2015 angespannt. Der Kantonale
Krisenstab (KKS) beliess die Waldbrandgefahrenstufe auf Stufe 4 (gross), womit das Abbrennen von Feuerwerk nur im Abstand von
mindestens 200 Meter bis zum Waldrand erlaubt blieb.

Da die Auflagen des Kantons bzgl. Feuerwerk vor der Bundesfeier nur sehr kurzfristig über die Tagesmedien, das Internet und über Zusatz-
Plakate im Dorf kommuniziert werden konnten, musste der Gemeinderat und die Verwaltungsleitung davon ausgehen, dass bei Einwohnerinnen
und Einwohner von Binningen Unsicherheit darüber herrscht, ob und an welchen Orten Feuerwerk gezündet werden darf. Daher wurde in
Absprache mit den Verantwortlichen der Gemeindepolizei und der Feuerwehr beschlossen, für den Vollzug der kantonalen Auflagen die
Feuerwehr und die Polizei zu gemeinsamen Patrouillenfahrten auf dem Gemeindegebiet von Binningen einzusetzen. Damit konnten auch vor
Ort Fragen aus der Bevölkerung beantwortet werden. Oft war man sich nicht im Klaren darüber, welche Flächen als «Wald» gemäss
Kantonalem Waldgesetz gelten. Nicht nur die hinreichend bekannten Waldflächen bei der Herzogenmatt (Allschwiler Wald) und jene auf
dem Bruderholz beim Spital sind Wald, auch die Baumbestände bei der Schwimmhalle Spiegelfeld sowie beim Tiefengrabenweg gelten als
Wald-Parzellen. Somit musste auch in diesen Bereichen beim Abbrennen von Feuerwerk und beim Entfachen von offenem Feuer ein Abstand
von 200 Metern eingehalten werden.

Ein erfolgreicher Einsatz
Nach einigen Ermahnungen und Gesprächen blicken Gemeindepolizei und Feuerwehr Binningen auf einen erfolgreichen gemeinsamen
Einsatz zurück und danken der Binninger Bevölkerung für das umsichtige Umgehen mit Feuerwerkskörpern und den damit verbundenen
Gefahren.

Quelle: Binninger Anzeiger Nr. 28/2015

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